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Aus der Kanzlei

St. Franziskus-Hospital Winterberg Neuaufstellung auf der Zielgeraden

[Winterberg – 19. Mai 2021] – Das St. Franziskus-Hospital Winterberg ist gerettet. Im Rahmen der heutigen Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Arnsberg haben die Gläubiger einstimmig dem Insolvenzplan und damit auch der dauerhaften Fortführung des Winterberger Krankenhauses zugestimmt. Mit der Annahme des Insolvenzplans wird die Klinik, die sich seit November 2019 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung befindet, vollständig entschuldet. Darüber hinaus wird die Basis für eine Veränderung der bisherigen Gesellschafterstrukturen geschaffen.

Schuldenschnitt Frankreich

Die französische Regierung prüft zurzeit, inwieweit „von Fall zu Fall“ Unternehmensschulden erlassen oder gestreckt werden können, um Arbeitslosigkeit und Insolvenzen zu verhindern. Zombiefirmen sollten ausdrücklich nicht gerettet werden. Wir haben unseren Partner André Dobiey (Fachanwalt für Insolvenzrecht) um ein kurzes Statement gebeten.

Sonderregelung des § 4. Abs. 1 COVInsAG – die Überschuldungsprüfung

Ab dem 1. Mai gelten grundsätzlich wieder die allgemeinen Regelungen zur Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Bis zum 31.12.2021 greift allerdings wegen der Corona-Pandemie die Sonderregelung des § 4. Abs. 1 COVInsAG – die Überschuldungsprüfung. Wir fragten unsere Partnerin Dr. Silke Recksiek, was diese Sonderregelung konkret für Geschäftsleiter betroffener Unternehmen bedeutet.